Beruf und Lupus
Wenn die Arbeit zu viel wird
Häufig können Betroffene schon vor der Lupus-Diagnose ihr Arbeitspensum kaum noch erbringen.
Müdigkeit, Abgeschlagenheit und eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit schwächen die Arbeitsleistung und belasten die Lupus-Betroffenen.
Es scheint naheliegend, die Arbeitszeit zu reduzieren oder eine andere, oft weniger gut entlöhnte, Tätigkeit auszuüben. Davon raten wir ab!
Achtung – lassen Sie sich beraten!
Der Entscheid für eine Arbeitszeitreduktion oder einen Stellenwechsel sollte keinesfalls ohne vorangehende arbeits- und sozialrechtliche Beratung und vertiefte Information über die Konsequenzen gefällt werden!
Jede “freiwillige” Arbeitszeit- und Arbeitslohnreduktion, wirkt sich auf eine spätere, möglicherweise notwendige, IV-Rente aus!
Warum? Weil für die Bestimmung des IV-Grades der vorherige Arbeitsumfang und für die Berechnung der IV-Rente das durchschnittliche Jahreseinkommen des Versicherten während all seiner Beitragsjahre ausschlaggebend ist.
IV Grad
Eine Reduktion des Arbeitspensums hat finanzielle Einbussen zur Folge.
Holen Sie sich Hilfe bei Spezialisten
Dokumentation der Leistungsfähigkeit durch Spezialisten ist zwingend.
Sobald es den Anschein macht, dass eine bleibende Reduktion des Arbeitspensums oder eine Stelle mit geringerem Entgelt als Folge des Lupus unumgänglich ist, muss diese Reduktion schriftlich von einem Lupus-Spezialisten unter Beachtung von Kriterien dokumentiert werden.
Was ferner zu beachten ist
Teilzeitbeschäftigung
Aufpassen muss auch, wer bereits vor einer Erkrankung nur Teilzeit gearbeitet hat, denn dies kann aufgrund der «gemischten» Methodenberechnung bewirken, dass der IV-Grad sehr klein ausfällt.
Pensionskasse
Eine Arbeitszeit- und damit Lohnreduktion bedeutet immer eine Einbusse bei der Rente der Pensionskasse (zweite Säule). Ebenfalls zu berücksichtigen sind dabei längere Arbeitsunfähigkeiten.
Daher gilt:
Bei Bekanntwerden einer chronischen Erkrankung, raten wir dringen zu einer Beratung über die Invalidenversicherung. Und dies auch schon bei einer Teilzeitarbeit sowie Teilinvalidität.
Mögliche Beratungsstellen sind:
Weitere Informationen über die IV:
Sozialdienst im Spital
bei Hospitalisation
Kantonale Rheumaligen
Bei Bekanntwerden einer chronischen Erkrankung ist eine eingehende Beratung empfehlenswert. Im Fall einer dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit zwischen 20 und 39% sowie bei vorangegangener Teilzeitarbeit ist sie zwingend erforderlich!
