Schwan­ger­schaft

EIne Schwan­ger­schaft mit Lupus ist möglich.

Wäh­rend Ärz­te frü­her von Schwan­ger­schaf­ten bei Lupus-Betrof­fe­nen abrie­ten, ist Lupus heu­te kein Hin­de­rungs­grund mehr. Eine geplan­te Schwan­ger­schaft soll­te jede Lupus-Betrof­fe­ne unbe­dingt mit ihrer Ärz­tin oder ihrem Arzt bespre­chen, denn die The­ra­pien müs­sen ange­passt werden.

Einer Schwan­ger­schaft steht aus medi­zi­ni­scher Sicht nichts im Wege, wenn min­de­stens 4–6 Mona­te vor der geplan­ten Emp­fäng­nis eine gerin­ge Krank­heits­ak­ti­vi­tät vor­liegt und kei­ne schwer­wie­gen­den Organ­schä­den vor­han­den sind. Ist Lupus zum Zeit­punkt der Emp­fäng­nis sta­bil und ruhig, so sind die Risi­ken für Krank­heits­schü­be und für Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen deut­lich nied­ri­ger als bei hoher Krankheitsaktivität.

Mög­li­che Risiken

Die Schwan­ger­schaft bei Lupus-Betrof­fe­nen ist eine Risikoschwangerschaft. 

Gewis­se Risi­ken bestehen sowohl für die Mut­ter als auch für das Kind. Bei Schwan­ge­ren kom­men über­durch­schnitt­lich vie­le Schü­be und Lupus-Akti­vi­tä­ten vor. Aus­ser­dem tre­ten Kom­pli­ka­tio­nen häu­fi­ger auf, zum Bei­spiel kar­dio­vas­ku­lä­re Pro­ble­me (Prä­ek­lamp­sie, Blut­hoch­druck, Throm­bo­sen, Ent­zün­dung des Herz­mus­kels oder des Herz­beu­tels). Für Fötus und Embryo bestehen höhe­re Wahr­schein­lich­kei­ten für Fehl­ge­bur­ten, Wachs­tums­ver­zö­ge­run­gen und Frühgeburt.

Um die Risi­ken zu redu­zie­ren, ist es wich­tig, eine Schwan­ger­schaft früh­zei­tig und sorg­fäl­tig zu pla­nen. Bereits ab Kin­der­wunsch wird ein Bera­tungs­ge­spräch in einer Spe­zi­al­sprech­stun­de empfohlen.

Wäh­rend der Schwangerschaft

Grund­sätz­lich müs­sen Krank­heits- und Schwan­ger­schafts­kon­trol­len an das indi­vi­du­el­le Risi­ko der Lupus-Betrof­fe­nen ange­passt werden.

Da es sich um eine Risi­ko­schwan­ger­schaft han­delt, fin­den bei Lupus-Betrof­fe­nen Schwan­ger­schafts­kon­trol­len häu­fi­ger statt als bei Gesun­den. Alle 4–6 Wochen soll­te die Lupus-Akti­vi­tät kon­trol­liert wer­den, beson­ders in der zwei­ten Schwangerschaftshälfte.

Oft ist es not­wen­dig, die The­ra­pie vor der Emp­fäng­nis auf schwan­ger­schafts­ver­träg­li­che Medi­ka­men­te umzu­stel­len. Kei­nes­wegs soll­ten aber alle Medi­ka­men­te vor einer geplan­ten Schwan­ger­schaft abge­setzt werden.

Nach der Schwangerschaft

Wich­tig für Lupus-Betrof­fe­ne ist, dass sie gut infor­miert sind und durch ein inter­dis­zi­pli­när arbei­ten­des Fach­team betreut werden.

Oft kommt es nach der Schwan­ger­schaft zu erhöh­ter Lupus-Akti­vi­tät. Des­halb beglei­tet die Ärz­tin oder der Arzt eine Lupus-Pati­en­tin nach der Geburt ihres Kin­des mei­stens etwas engmaschiger.

Wei­ter­füh­ren­de Informationen

Über die Links Insel­spi­tal Bern und Rheu­ma­to­lo­gie & Immu­no­lo­gie fin­den Sie zusätz­li­che Informationen.

Lesens­wert ist das Maga­zin von lupus suis­se zum The­ma “Kin­der­wunsch bei Frau­en mit Lupus!”