Ich möch­te spenden

Herz­li­chen Dank!

Jede Spen­de hilft, Betrof­fe­ne zu unter­stüt­zen und über Lupus auf­zu­klä­ren.

Trotz guter Kosten­be­wirt­schaf­tung und dem enga­gier­ten Ein­satz von Frei­wil­li­gen, sind wir auf Spen­den ange­wie­sen. Ihre Spen­de kommt Lupus-Betrof­fe­nen zugu­te, durch:

Infor­ma­ti­on, Work­shops und Arzt­vor­trä­ge für Lupus-Betrof­fe­ne, Ange­hö­ri­ge und wei­te­re Interessierte

Unter­stüt­zung von Selbsthilfegruppen

Öffent­li­che Auf­klä­rung über Lupus

Wie kann ich spenden?

So kön­nen Sie uns Ihre Spen­de überweisen

Möch­ten Sie unse­re Arbeit – und daduch Per­so­nen, die mit der Auto­im­mun­erkran­kung Lupus leben – unter­stüt­zen? Wir freu­en uns über jede Spende! 

Benut­zen Sie für Ihre Spen­de den Ein­zah­lungs­schein mit QR Code. 

Sie kön­nen Ihre Spen­de auf unser Post­kon­to über­wei­sen (sie­he Anga­ben unten). 

Auch eine Über­wei­sung per Twint ist möglich.

Post­kon­to 85−7180−3
Post­Fi­nan­ce AG
3030
Bern
IBAN CH09 0900 0000 8500 7180 3
zugun­sten von lupus suis­se, 8005 Zürich

Sie kön­nen auch per Kon­takt­for­mu­lar mit uns in Ver­bin­dung treten.

Beschei­ni­gung für Ihre Spende

Ver­dan­kung von Spenden

Aus Kosten­grün­den ver­dan­ken wir Spen­den erst ab einem Betrag von 100 CHF. Wün­schen Sie eine Beschei­ni­gung für einen klei­ne­ren Betrag (der nicht weni­ger geschätzt wird!), so stel­len wir die­se ger­ne aus. Kon­tak­tie­ren Sie uns per E‑mail.

Jede Spen­den­be­schei­ni­gung ent­hält fol­gen­den Hinweis:

«Wir erfül­len die Vor­aus­set­zun­gen in Bezug auf Gemein­nüt­zig­keit und haben per 01.01.2019 vom Steu­er­amt des Kan­tons Zürich die Steu­er­be­frei­ung erhal­ten. Danach ist Ihre Zuwen­dung bzw. Spen­de steu­er­lich abzugsfähig.»

Steu­er­be­frei­ung und Spendenabzug

lupus suis­se erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen in Bezug auf Gemein­nüt­zig­keit und hat per 01.01.2019 vom Steu­er­amt des Kan­tons Zürich die Steu­er­be­frei­ung erhalten.

Dies garan­tiert, dass wir mit Ihrer Spen­de sorg­fäl­tig umge­hen und sie zweck­be­stimmt einsetzen.

Spen­den an einen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein mit dem Pri­vi­leg steu­er­be­frei­ter Zuwen­dun­gen sind für die Geld­ge­ber steu­er­lich abzugsfähig!