Unter dem Namen lupus suisse besteht eine Patientenorganisation als gemeinnütziger Verein im Sinne von Art.60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Die aktuellen Statuten des Vereins lupus suisse wurden an der Generalversammlung vom 22. August 2020 genehmigt und ersetzten die seit 2009 gültigen Statuten.
Statuten sind für einen Verein unerlässlich. Sie sind das Fundament eines Vereins und regeln den Zweck, die Organisation, die Organe, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Finanzierung des Vereins.