Trauerspenden
Im Trauerfall: eine Trauerspende an lupus suisse
Jede Spende hilft, über Lupus aufzuklären und Betroffene zu unterstützen. Herzlichen Dank!
Im Vordergrund steht Ihre Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen. Trauer braucht Zeit und Raum, Rituale und Mitgefühl. Wir werden alle irgendwann mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert und wir gehen alle anders um damit. Sollten Sie sich gerade in dieser schweren Zeit der Trauer befinden, wünschen wir Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie lupus suisse bei einem Todesfall berücksichtigen. Dies ist möglich mit einem entsprechenden Verweis auf der Todesanzeige oder mit einer Kollekte an der Abdankung. Eine Trauerspende rührt uns besonders.
Trauerspenden
Gemeinsam erinnern, gemeinsam unterstützen
Manchmal hat sich die verstorbene Person im voraus dafür entschieden, manchmal ist es eine Entscheidung der trauernden Familie: Die Trauerspende an eine gemeinnützige Organisation.
Jede Spende im Gedenken an eine verstorbene Person ist ein Zeichen des Mitgefühls, eine kleine, aber wichtige Geste. Mit einer Trauerspende an lupus suisse unterstützen Sie zudem Menschen, die an der chronischen Krankheit Systemischer Lupus erythematodes leiden.
Wir danken der Trauerfamilie herzlich für jede Trauerspende.
Anstelle von Blumenspenden gedenke man lupus suisse
Name der / des Verstorbenen
Zugunsten: lupus suisse – Josefstrasse 92, 8005 Zürich
Bescheinigung für Ihre Spende
Verdankung von Spenden
Aus Kostengründen verdanken wir Spenden erst ab einem Betrag von 100 CHF. Wünschen Sie eine Bescheinigung für einen kleineren Betrag (der nicht weniger geschätzt wird!), so stellen wir diese gerne aus. Kontaktieren Sie uns per E‑mail.
Jede Spendenbescheinigung enthält folgenden Hinweis:
«Wir erfüllen die Voraussetzungen in Bezug auf Gemeinnützigkeit und haben per 01.01.2019 vom Steueramt des Kantons Zürich die Steuerbefreiung erhalten. Danach ist Ihre Zuwendung bzw. Spende steuerlich abzugsfähig.»
Steuerbefreiung und Spendenabzug
lupus suisse erfüllt die Voraussetzungen in Bezug auf Gemeinnützigkeit und hat per 01.01.2019 vom Steueramt des Kantons Zürich die Steuerbefreiung erhalten.
Dies garantiert, dass wir mit Ihrer Spende sorgfältig umgehen und sie zweckbestimmt einsetzen.
Spenden an einen gemeinnützigen Verein mit dem Privileg steuerbefreiter Zuwendungen sind für die Geldgeber steuerlich abzugsfähig!
