Trau­er­spen­den

Wenn Sie von einer lie­ben Per­son Abschied neh­men müs­sen, kann eine Trau­er­spen­de an lupus suis­se Hoff­nung schenken.

Jede Spen­de hilft, über Lupus auf­zu­klä­ren und Betrof­fe­ne zu unter­stüt­zen. Herz­li­chen Dank!
Im Vor­der­grund steht Ihre Trau­er um den Ver­lust eines gelieb­ten Men­schen. Trau­er braucht Zeit und Raum, Ritua­le und Mit­ge­fühl. Wir wer­den alle irgend­wann mit dem Tod eines gelieb­ten Men­schen kon­fron­tiert. Wir gehen alle anders damit um. Soll­ten Sie sich gera­de in die­ser schwe­ren Zeit der Trau­er befin­den, wün­schen wir Ihnen von Her­zen viel Kraft.

Wir sind Ihnen sehr dank­bar, wenn Sie lupus suis­se bei einem Todes­fall berück­sich­ti­gen. Dies ist mit einem ent­spre­chen­den Ver­weis auf der Todes­an­zei­ge mög­lich. Auch eine Kol­lek­te an der Abdan­kung ist eine wert­vol­le Unter­stüt­zung. Eine sol­che Trau­er­spen­de berührt uns zutiefst.

Trau­er­spen­den

Gemein­sam erin­nern, gemein­sam unterstützen

Manch­mal hat sich die ver­stor­be­ne Per­son im Vor­aus dafür ent­schie­den. Manch­mal ist es eine Ent­schei­dung der trau­ern­den Fami­lie. Die Trau­er­spen­de geht an eine gemein­nüt­zi­ge Organisation.

Jede Spen­de im Geden­ken an eine ver­stor­be­ne Per­son ist ein Zei­chen des Mit­ge­fühls. Sie ist eine klei­ne, aber wich­ti­ge Ges­te. Mit einer Trau­er­spen­de an lupus suis­se unter­stüt­zen Sie zudem Men­schen, die an der chro­ni­schen Krank­heit Sys­te­mi­scher Lupus ery­the­ma­to­des leiden.

Anstel­le von Blu­men­spen­den geden­ke man lupus suisse

Name der /​ des Verstorbenen

Post­kon­to 85−7180−3
Post­Fi­nan­ce AG
3030
Bern
IBAN CH09 0900 0000 8500 7180 3

Zuguns­ten: lupus suis­se – Josef­stras­se 92, 8005 Zürich

Beschei­ni­gung für Ihre Spende

Ver­dan­kung von Spenden

Aus Kos­ten­grün­den ver­dan­ken wir Spen­den erst ab einem Betrag von ein­hun­dert Schwei­zer Fran­ken. Wün­schen Sie eine Beschei­ni­gung für einen klei­ne­ren Betrag, so stel­len wir die­se ger­ne aus. Die­ser Betrag wird nicht weni­ger geschätzt. Kon­tak­tie­ren Sie uns per E‑mail.

Jede Spen­den­be­schei­ni­gung ent­hält fol­gen­den Hinweis:

Wir erfül­len die Vor­aus­set­zun­gen in Bezug auf Gemein­nüt­zig­keit und haben per ers­ten Janu­ar zwei­tau­send­neun­zehn vom Steu­er­amt des Kan­tons Zürich die Steu­er­be­frei­ung erhal­ten.

Danach ist Ihre Zuwen­dung bezie­hungs­wei­se Spen­de steu­er­lich abzugsfähig.

Steu­er­be­frei­ung und Spendenabzug

lupus suis­se erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen in Bezug auf Gemein­nüt­zig­keit und hat per 01.01.2019 vom Steu­er­amt des Kan­tons Zürich die Steu­er­be­frei­ung erhalten.

Dies garan­tiert, dass wir mit Ihrer Spen­de sorg­fäl­tig umge­hen und sie zweck­be­stimmt einsetzen.

Spen­den an einen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein mit dem Pri­vi­leg steu­er­be­frei­ter Zuwen­dun­gen sind für die Geld­ge­ber steu­er­lich abzugsfähig!